Das Haus galt als Muster für die Revision von 1989

ISOS Ortsbild-Schutz

Das Ortsbild von Wittnau gibt immer wieder Anlass für Diskussionen die Texte wie die Fotos zeigen auf in welchem Bereich und wie wiedersprüchlich Architekte / Experten damit umgehen.

17. Juli 2023

ISOS und Ortsbildschutz gibt immer wieder Gesprächsstoff für Diskussionen, so habe ich die letzten 2 Jahre benutzt um zu beobachten, wie kann das Ortsbild gepflegt oder auch verunstaltet werden!? Experten, Architekten müssen zwingend die Bauvorhaben beurteilen um zu einer Bewilligung zu kommen. Ebenso spielt die Auslegungung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) eine Rolle und ein ewiger Streitpunkt ist der einschränkende Einfluss auf die Hinterhäusser. Insbesonder das Projekt der Mühle Tschudi, zwischen der Hauptstrasse und dem oberen Kirchweg sorgt für Aufregung bei An-wohnern auch die Zufahrt betreffend! Was ergeben die Einwendungen (Einsprachen) ? Die vier Fotos zeigen auch wie verschieden Experten das Inventar ISOS auslegen und die BNO Bau- und Nutzungs-ordnung angewendet wird.

Nicht Bekannt

13.07.2021 ISOS Schutzbestimmungen verhindern Umbau zu Mehrfamilienhaus

Die unten stehenden Bilder sind vom Kirchweg Oberdorf und Umbauen war wegen ISOS Inventar verhindert, die Frontseite (links) ist von der Hauptstrasse nicht einsehbar, die Rückseite mit dem Gibel steht nahe am Kirchweg. Warum ist dieses Gebäude im Inventar weil die Kernzone keine Rücksicht nimmt auf den Standort und in der BNO keine Ausnahmebedingungen enthalten sind, verfügen die Bestimmungen. Wer ist verantwortlich, dass die BNO solche Bestimmungen enthält. Hat der Gemeinderat schlecht verhandelt? war es der Planer?

3. Juli 2021
Die nachfolgenden Fotos zeigen: links ein eingegliederter Neubau, rechts der Altbau

Ein langer Werdegang mit strapazierten Nerven und Zusatzkosten Kosten für die Planung, und zudem unnötige Zeitverzögerung für den Bauherr wie den Planer

6. März 2020, Mit einem Postulat von Gertrud Häseli vom 3.3.2020 kommt das seit 20 Jahren be-stehende konfliktträchtige Thema auf die kantonale Politikbühne. Ich habe den Text studiert, ISOS ist kein Zertifikat sondern ein Inventar mit 4 Grundregeln sowie 18 Kernsätze und es ist immer die Rede von Empfehlungen im Pt. 18 steht: Ein Ortsbildinventar ist weder eine Ortsplanung noch eine Schutzverfügung. Warum muss immer der Segen in Aarau und teils eigenwilligen Experten/Architekten eingeholt werden. Auf diese Fragen versuche ich Antworten zu finden und bleibe bei der Behauptung mit der BNO, (2 Revisionen) ist es ein Selbstverschulden! Auch eine Interpellation von Werner Müller 2015 brachte weder eine Klärung noch die Sicht auf die Kernprobleme mit ISOS!

Es ist so wie bereits vor der Revision festgestellt: Die Konflikte werden bleiben!

Mit der öffentlichen Auflage vom August sind die "neuen" oder geänderten Regeln bekannt, doch die immer wieder kritisierten Vorschriften, Bestimmungen werden wohl kaum Abhilfe schaffen für die Genehmigungsverfahren, es scheint nicht möglich zu sein, die Rückseiten der Häuser dem strengen Regime der strassenzugewannten Seite zu entziehen oder zu differenzieren.

Das Ortsbild Wittnau ist von nationaler Bedeutung

Ein Ortsbild Wittnau mit Bedeutung, seit dem 1. Inventar 1976/77 und der Anwendung von Schutzbestimmungen bietet diese Verpflichtung immer wieder Stoff für Konflikte. Betroffene Eigentümer fühlen sich eingeschränkt, die Meinungen der Experten sorgen für Unverständnis und die Behörden (Entscheidungsträger) stehen zwischen Hammer und Ambos.

1974 wurden die Gemeinden verpflichten (BauG) eine Bau-und Nutzungsordnung für das Baugebiet zu schaffen. Im September 1973 und im Juni 1978 wurden von der Gemeinde Beschlüsse gefasst diese wurden 1976 und 78 vom Grossen Rat genehmigt und durch den Regierungsrat 1976 / 1978 in Kraft gesetzt. In dieser 1. Bauordnung (BO)stand noch kein Wort von Ortsbildschutz.


ISOS Inventar schützenswerter Ortsbilder

Im Auftrag des Bundes wurde im August 1976 eine 1. Fassung vom Inventar Wittnau mit Schutzempfehlungen öffentlich bekannt, erstellt durch das Architekturbüro S. Heusser-Keller, Zürich. Der damalige Gemeinderat hatte keine Informationen. Als Grossrat erkundigte ich mich bei der kantonalen Fachstelle und erhielt die Kopien über ISOS Wittnau. Bedingt durch die laufende Güterregulierung war zu erwarten, dass einige Bauernhäuser im Dorf umgebaut werden.

Und wiederum wurde per Gesetz eine Revision verlangt, die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) muss für das ganze Gemeindegebiet geplant und beschlossen werden. In der Amtsperiode 1982-86 wurde die Revision mit einem Fachbüro aus Aarau, J. Bachmann als verantwortlicher Planer gestartet. Im Unterdorf begann der Innerortsausbau der Hauptstrasse. Auch diese Bauleitung, Koch und Partner, Laufenburg, P. Hoffmann, Ingenieur war immer wieder gefordert vom Ortsbild.

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