Ab Dia von 1976 das langgezogene Dorf mit Ortsbildschutz ISOS Inventar Kernzone geschützt, im Hintergrund der "Strichen" vorn der "Altenberg" rechts der "Reichberg"

Vermarkung, Vermessung

Vermarkung, Wiederherstellung von Grenzen?   

September 2017)         

Grundeigentümer haben Fragen über fehlende oder beschädigte Vermarkung, meine Empfehlung, wenden Sie sich an die Gemeinde.

  • Ist die Wiederherstellung mit den Geo Daten (über Satellit) einfacher oder günstiger? Die Auskunft von Geometer und vom Kantonsgeometer.

„Grenzen dienen dem Schutz des Eigentums, die Anstösser tragen zu gleichen Teilen die Verantwortung und die Sorgfaltspflicht für die Grenzzeichen.“


So steht es auf der Homepage des Vermessungsamtes

Wer haftet für rekonstruierte Grenz- und Fixpunkte?

Wer haftet für rekonstruierte Grenz- und Fixpunkte?

Erteilen Grundeigentümer dem Nachführungsgeometer den Auftrag um fehlende Grenzzeichen zu rekonstruieren, so hat der Auftraggeber gleichzeitig bekannt zu geben, ob er die Kosten übernimmt. Es ist nicht Sache des Nachführungsgeometers einen allfälligen Verursacher für das fehlende Grenzzeichen ausfindig zu machen. Grundsätzlich sind alle an einem Grenzzeichen beteiligten Grundeigentümer anteilmässig kostenpflichtig. Die Übernahme der Kosten durch den Verursacher ist privatrechtlich zu regeln.


  • Bei Beschädigungen muss der Verursacher für die Kosten der Wiederherstellung aufkommen. Der Geschädigte muss dies Einfordern und das geht nicht ohne die Feststellung, wer ist der Verursacher, wer bezahlt und erteilt den Auftrag an den Geometer. Nur der Geometer ist für die Wiederherstellung befugt!

Beispiele:

Der Landeigentümer ist verantwortlich, er muss seinen Pächter (Bewirtschafter) in die Pflicht nehmen. Bei vorhandener Haftpflicht übernehmen auch Versicherungen die Kosten für die Wiederherstellung.

Winterdienst und Instandstellung von Strassen und Wegen, der Auftraggeber steht in der Pflicht, grundsätzlich ist die Gemeinde zuständig und muss bei Beschädigungen die Wiederherstellung einfordern oder die Kosten bei den Unternehmungen oder beim Verursacher in Rechnung stellen.

Bei Strassenprojekten ist die Grenzbereinigung und Vermarkung in der Regel ein Bestandteil des Projektes. Es ist Sache der Gemeinde die Vermarkung in Stand zu halten.


Auftrag für die Wiederherstellung:


Der Geometer arbeitet im Auftrag und nach Tarif, die Wiederherstellung von einem Grenzstein kostet ca. Fr. 400 – 600.

Bei nicht Einigung für die Übernahme der Kosten gibt es den Rechtsweg sowie eine gängige Gerichtspraxis.

Wer sich vor Schaden oder Haftung schützen will, gilt für die Eigentümer wie

die Gemeinde, muss selber aktiv werden.


Quellen: Pers. Akten, Vermessung, Botschaft Genehmigung, Abrechnung von 2002

 Vermessung, Vermarkung 1990 – 2000 in Wittnau

Von der BVG wurden nach dem provisorischen Antritt alle Parzellen vermarkt, die Steine und Grenzzeichen gesetzt. Die öffentliche Auflage fand im Mai 1990 statt, auf 44 Plänen im Massstab 1:1000 waren alle Vermarkungen eingezeichnet. Mit der Möglichkeit Einsprache zu erheben. (fehlende oder beschädigte Grenzzeichen)


Die Gemeinde Wittnau hat eine Fläche von: 1124 ha 64 a 31 m2

Hatte 1990  1417 Parzellen, 11‘383 Grenzpunkte und  580 Eigentümer.

Von der Gemeindeversammlung wurde am 14.Juni 1991 ein Kredit von Fr. 1‘700 000 für die amtliche Vermessung beschlossen.

Kosten - Projekt - Abrechnung

Aufteilung Anteil Abrechnung 2002
Nicht anrechenbar oder andere Fr. 100‘000 BL/AG 121‘013
Beitrag Bund 63% Fr. 0976 000 1‘148‘727
Beitrag Kanton 12/3% Fr. 208 000 270‘045
Beitrag Gemeinde 12 1/3% Fr. 208 000 189‘607
Grundeigentümer 12 1/3% Fr. 208 000 297‘062
geschätzte Kosten Fr. 1,700 000 2‘026‘454
+ Zinse für Kredite von 1991 bis 2002 Fr. 262‘247

Die Revisionskosten von Fr. 100 000 konnten für die Schuldensanierung der Gemeinde nicht angerechnet werden. Für die Revision entstanden Kosten von ca.

Fr. 41 000, es mussten über 100 Grenzenzeichen wieder hergestellt werden und nur ein kleiner Teil konnte bei den Verursachern eingefordert werden. (Wegen unverhältnismässigem Aufwand)

Vorgebrachte Argumente gegen die amtliche Vermessung, „Die Parzellen müssen nochmals gekauft werden.“ So argumentierten die Gegner.

Die Abrechnung

Im April 2000 lag die Abrechnung vor mit Kosten von Fr. 2‘026 454, (ohne Zinsen) Mehrkosten entstanden durch die Einführung der Mehrwertsteuer, alle digitalen Messdaten mussten auf den neusten Stand AV93 gebracht werden. Bedingt durch eine vom Grossrat beschlossene Kürzung verblieben der Gemeinde zusätzliche Kosten. Die erhobenen und vorhandenen Messdaten schützen jedoch nicht nur das Eigentum sondern ist stets ein wichtiges Plan- und Flächen Inventar für den Kanton und die Gemeinden sowie ihrer Werke. (Unter der Erde wie an der Oberfläche)

Bund und Kanton haben rund 75% an die Kosten beigesteuert und das Büro Koch + Partner; Laufenburg hatte sehr speditiv eine gute Arbeit geleistet. Mit Teilabrechnun-gen nach Vermessungsfortschritt (Etappen) und der Genehmigungen vom Vermessungsamt, vielen die befürchteten hohen Kreditzinsen wesentlich tiefer aus.

Nur eine Revision könnte Aufschluss geben, wieviel Beschädigungen und fehlende Grenzeichen hat es jetzt 17 Jahre später!? Zwei Unwetter hatten ebenfalls ihre Auswirkungen, oder können die Kosten auf die Steuerzahler abgebucht werden? 

Die Kosten im Vergleich:

Durchschnittlicher Anteil nach der Kostenschätzung 1991

Total Kosten Fr. 208‘000.--, Anteil pro Eigentümer Fr. 358.-- oder Parzelle Fr. 150.--

Durchschnittlicher Anteil nach der Abrechnung 2002, 

Kosten Fr. 296’000.--, Anteil pro Eigentümer Fr. 511.-- oder je Parzelle Fr. 200.--

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